cyan AG: Bekanntmachung über das Ende der Stabilisierungsperiode und Ausübung der Greenshoe-Option
DGAP-News: cyan AG / Schlagwort(e): Börsengang 20.04.2018 / 20:05 NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG INNERHALB DER BZW. IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER INNERHALB EINER BZW. IN EINE SONSTIGE RECHTSORDNUNG BESTIMMT, IN DER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG UNZULÄSSIG WÄRE. ES GELTEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER BEKANNTMACHUNG. CYAN AG Börsengang: Bekanntmachung nach Artikel 5 Abs. 4 b) und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch und gemäß Artikel 6 und 8 lit. f) der Del. Verordnung (EU) 2016/1052 über das Ende der Stabilisierungsperiode und Ausübung der Greenshoe-Option München, 20. April 2018 – Die CYAN AG (ISIN DE000A2E4SV8/ WKN A2E4SV) wurde am 19. April 2018 von der Hauck & Aufhäuser Privatbankiers Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachfolgend “Hauck & Aufhäuser”), in ihrer Funktion als Stabilisierungsmanager und auch im Namen der MainFirst Bank Aktiengesellschaft (nachfolgend “MAINFIRST”) (Hauck & Aufhäuser und MAINFIRST gemeinsam die “Joint Bookrunner”) darüber informiert, dass die Stabilisierungsperiode im Rahmen des Börsengangs am 18. April 2018 beendet wurde und die Joint Bookrunner die von Seiten der CYAN AG eingeräumte Greenshoe-Option zum Platzierungspreis in Höhe von 23,00 Euro je Aktie in voller Höhe (180.000 Aktien) ausgeübt haben. Damit sind die beim Börsengang mehr zugeteilten 180.000 Aktien, die von der Infinitum Ltd. zunächst in Form eines Wertpapierdarlehens zur Verfügung gestellt wurden, vollständig platziert. Im Rahmen des Börsengangs war Hauck & Aufhäuser als Stabilisierungsmanager berechtigt, bis zum dreißigsten Kalendertag nach der am 28. März 2018 erfolgten Aufnahme der Börsennotierung der Aktien der CYAN AG zum Handel im Freiverkehr (Segment Scale) der Frankfurter Wertpapierbörse Maßnahmen zur Stützung des Börsen- oder Marktpreises der Aktien der CYAN AG zu ergreifen (Stabilisierungsmaßnahmen). In Ihrer Eigenschaft als Stabilisierungsmanager hat uns Hauck & Aufhäuser mitgeteilt, dass die nachfolgend beschriebenen Stabilisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden und die Stabilisierungsperiode am 18. April 2018 beendet wurde.
Ferner wurde die den Joint Bookrunnern eingeräumte Greenshoe-Option auf Erwerb von bis zu 180.000 Aktien der Gesellschaft am 19. April 2018 in voller Höhe ausgeübt. Hierfür hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates eine Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um EUR 180.000,00 durch Ausgabe von 180.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie aus dem genehmigtem Kapital am 20. April 2018 beschlossen, die von den Joint Bookrunnern gezeichnet wurde. Damit wird das Grundkapital von derzeit EUR 8.214.923,00 um EUR 180.000,00 auf EUR 8.394.923,00 erhöht. Die Joint Bookrunner werden die neuen Aktien nutzen, um die im Hinblick auf die Mehrzuteilung durch die Infinitum Ltd. gewährte Wertpapierleihe in Höhe von 180.000 Stückaktien zurückzuführen. Über CYAN: Die CYAN AG betreibt ein eigenes Forschungs- & Entwicklungszentrum und unterhält enge Verbindungen zu Universitäten, internationalen Forschungsinstituten, Sicherheitsorganisationen, Finanzinstituten sowie zu sozialen Organisationen. Die intensive Zusammenarbeit gewährleistet die frühzeitige Erkennung von Trends und technischen Entwicklungen zur Integration in cyan-Produkte. Wichtige Hinweise: Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Angebotenen Aktien sind und werden weder nach den Vorschriften des United Securities Act von 1933 in seiner jeweils geltenden Fassung (“US Securities Act”) noch bei den Wertpapieraufsichtsbehörden von Einzelstaaten oder anderen Jurisdiktionen der Vereinigten Staaten von Amerika registriert. Sie werden demzufolge dort weder angeboten noch verkauft, außer aufgrund einer Befreiung von den Registrierungserfordernissen des US Securities Act bzw. im Rahmen einer Transaktion, auf die die Registrierungserfordernisse des US Securities Act nicht anwendbar sind. Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die “Order”), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als “Relevante Personen” bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen. 20.04.2018 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP – ein Service der EQS Group AG. Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
Unternehmen: | cyan AG |
Friedrich-Herschel-Strasse 5 | |
80679 München | |
Deutschland | |
Internet: | www.cyansecurity.com |
ISIN: | DE000A2E4SV8 |
WKN: | A2E4SV |
Börsen: | Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Scale), Stuttgart, Tradegate Exchange |
Ende der Mitteilung | DGAP News-Service |