cyan AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

cyan AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

cyan AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
cyan AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

09.07.2019 / 17:40 CET/CEST
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cyan AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung beschlossen

München, 09. Juli 2019 – Der Vorstand der cyan AG (“cyan” oder die “Gesellschaft”) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, von dem bestehenden genehmigten Kapital teilweise Gebrauch zu machen und das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 8.885.944,00 um bis zu EUR 888.594,00 auf bis zu EUR 9.774.538,00 durch Ausgabe von bis zu 888.594 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt. Darüber hinaus können bei starker Nachfrage bis zu 550.000 Aktien aus dem Bestand der Aktionäre Herr Alexander Schütz, Apeiron Investment Group Ltd. und Tansanit Stiftung platziert werden (“Upsize Option”).

Mit den Mitteln aus der Kapitalerhöhung will cyan AG den Organisationsaufbau der cyan-Gruppe weiter professionalisieren sowie Investitionen für Forschung & Entwicklung und für eine weitere Marktdurchdringung vornehmen.

Die neuen Aktien sollen ausschließlich institutionellen Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten werden, welches unverzüglich nach dieser Mitteilung eingeleitet wird. Die genaue Anzahl der auszugebenden Aktien und der Platzierungspreis werden vom Vorstand nach Abschluss des durchzuführenden Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien am 11. Juli 2019 in die bestehende Notierung der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der neuen Aktien ist für den 12. Juli 2019 vorgesehen. Die Entscheidung über die Ausübung und Größe der Upsize Option wird bis spätestens morgen früh, 10. Juli 2019, vor Börseneröffnung getroffen.

cyan AG und die drei Großaktionäre der Gesellschaft, Herr Alexander Schütz, Apeiron Investment Group Ltd. und Tansanit Stiftung haben einem sechs-monatigem Lock-Up (vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen) für die jeweiligen, nach der etwaigen Ausübung der Upsize Option verbleibenden Aktienbestände zugestimmt.

Michael Sieghart
CFO


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über cyan:

Die cyan AG ist ein führender, weltweit aktiver Anbieter von intelligenten White-Label IT-Sicherheitslösungen mit mehr als 15 Jahren Erfahrung auf dem Gebiet der IT-Sicherheit. Die Hauptgeschäftsbereiche der Gesellschaft sind mobile Sicherheitslösungen für Endkunden von Mobil- und Festnetzinternetanbietern (MNO, ISP), virtuellen Mobilfunkanbietern (‘MVNO’), Unternehmen der Versicherungs- und Finanzindustrie sowie staatliche Institutionen. Mit der im Juli 2018 erfolgten Übernahme von I-New wurde cyan zu einer One-Stop-Solution für MVNOs weltweit. Heute zählt die Unternehmensgruppe mehr als 40 internationale MVNOs mit rund 5,5 Mio. Endkunden zu ihren Vertragspartnern. Die Lösungen von cyan können problemlos in die bestehende Infrastruktur der Geschäftspartner integriert und durch ein Revenue-Share-Modell an den Markt gebracht werden. Durch die vollständige Integration in die Umgebung des Kunden wird so auch der Datenschutz gewährt. Im Dezember 2018 hat cyan einen globalen Gruppenvertrag mit Orange im Zuge eines internationalen Ausschreibungsverfahren für sich gewinnen können.

Die cyan AG betreibt ein eigenes Forschungs- & Entwicklungszentrum und unterhält enge Verbindungen zu Universitäten, internationalen Forschungsinstituten, Sicherheitsorganisationen, Finanzinstituten sowie zu sozialen Organisationen. Die intensive Zusammenarbeit gewährleistet die frühzeitige Erkennung von Trends und technischen Entwicklungen zur Integration in cyan-Produkte. Sitz der Holding ist in München.

Weitere Informationen stehen unter www.cyansecurity.com bereit.

Pressekontakt
Frank Ostermair
Better Orange IR & HV AG
Tel. +49 89 88 96 906 14
[email protected]

Investorenkontakt
Florian Rukover, Head of IR
cyan AG
[email protected]

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Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere dürfen in Australien, Kanada oder Japan, oder an oder für Rechnung von in Australien, Kanada oder Japan ansässigen oder wohnhaften Personen, weder verkauft noch zum Kauf angeboten werden.

Weder die cyan AG, oder eines der mit diesen verbundenen Unternehmen haben Maßnahmen getroffen, die ein öffentliches Angebot der Wertpapiere oder den Besitz oder die Verteilung dieser Ankündigung oder irgendein anderes Angebot oder Werbematerial im Zusammenhang mit diesen Wertpapieren in irgendeiner Jurisdiktion erlauben würden, wo solche Maßnahmen erforderlich sind. In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (‘EWR’), die die Richtlinie 2003/71/EG (einschließlich aller Änderungen, insbesondere der Richtlinie 2010/73/EU, die ‘Prospektrichtlinie’) umgesetzt haben (die ‘Relevanten Mitgliedstaaten’), richtet sich diese Mitteilung und jedes Angebot, welches im Nachgang dazu erfolgt, nur an Personen, bei denen es sich um ‘qualifizierte Anleger’ im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 lit. e der Prospektrichtlinie (‘Qualifizierte Anleger’) handelt. Bei jeder Person in den Relevanten Mitgliedstaaten, die im Rahmen eines Angebots Wertpapiere erwirbt oder der Wertpapiere angeboten werden (ein ‘Investor’), wird davon ausgegangen, dass sie zugesichert und zugestimmt hat, ein Qualifizierter Anleger zu sein. Bei jedem Investor wird ferner angenommen, dass er zugesichert und zugestimmt hat, dass die von ihm im Rahmen des Angebots erworbenen Wertpapiere nicht für Personen im EWR mit Ausnahme Qualifizierter Anleger oder Personen im Vereinigten Königreich oder anderen Mitgliedstaaten (mit gleichartigen Rechtsvorschriften) erworben werden, für die der Anleger nach freiem Ermessen Entscheidungen treffen darf, und dass die Wertpapiere nicht zum Angebot oder Weiterverkauf im EWR erworben wurden, wenn dies dazu führen würde, dass die cyan AG oder ein mit diesen verbundenes Unternehmen gemäß Artikel 3 der Prospektrichtlinie zur Veröffentlichung eines Prospekts verpflichtet wären.

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